
Rahmenbedingungen
Auf den Punkt gebracht: Eine psychotherapeutische Sitzung...
Adressen
Rohrwassergasse 27
2293 Marchegg Stadt
Zimmermannplatz 4/2-3
1090 Wien
Honorar
Einzelsitzung € 110,00
Paarsitzung € 150,00
Teilkostenrefundierung möglich!
Bezahlung per Überweisung, Barzahlung oder Bankomat/Kreditkarte
Dauer
50 Minuten á Sitzungseinheit
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung via E-Mail oder Telefon
rasche Terminvereinbarung für ein Erstgespräch möglich
Als Psychotherapeut unterliege ich der strengen Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht ist gesetzlich implementiert im Psychotherapiegesetz §45.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Selbst die Information, dass Sie Therapie besuchen darf nicht weitergegeben werden.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt sowohl während der laufenden Therapie, als auch nach Beendigung eben dieser.
Mein Honorar für eine Einzelsitzung liegt aktuell bei 110,00 EURO, bzw. für eine Paar-/Familiensitzung bei 150,00 EURO. Ich behalte mir eine jährliche Anpassung an die allgemeine Inflationsrate vor. Etwaige Preiserhöhungen werden rechtzeitig zuvor angekündigt. Die angegebenen Honorare verstehen sich für 50 Minuten Sitzungen.
Das Honorar ist entweder sofort nach der Einheit in BAR oder per Bankomat-/Kreditkartenzahlung oder als Sammelrechnung am Ende des Monats in BAR, Bankomat-/Kredikartenzahlung oder per Überweisung fällig. Das Honorar ist prompt, nach Rechnungserhalt, fällig.
Die psychotherapeutischen Leistungen sind laut §6 Abs 1 Z19 UStG unecht umsatzsteuerbefreit.
Andere Leistungen in meiner Ordination, wie bspw. Coaching, Vorträge und Supervision, sind laut §6 Abs 1 Z27 UStG unecht umsatzsteuerbefreit.
Die Dokumentationspflicht zählt ebenso wie die Verschwiegenheitspflicht zu den Berufspflichten einer:eines Psychotherapeut:in (§44 PthG).
Die schriftliche Dokumentation der Psychotherapiestunden soll zur Sichtung und Bewertung des Verlaufs, als auch zur weiteren Qualitätssicherung dienen.
Die schriftliche Dokumentation wird von mir streng vertraulich behandelt und auch dementsprechend verschlossen aufbewahrt.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Dokumentation Ihrer psychotherapeutischen Behandlung (§43 PthG).
Weitere Datenschutz relevante Ausführungen finden Sie in der herunterladbaren Datenschutzerklärung.
Psychotherapie versteht sich unter anderem als Krankenbehandlung. Wenn Sie aufgrund einer psychiatrischen Diagnose zu mir zugewiesen wurden oder im Rahmen der Psychotherapie eine Diagnose gestellt wird, können Sie meine Honorarnoten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und bekommen dadurch, je nach Krankenkassa, einen Teilbetrag refundiert. Auch Zusatzversicherungen übernehmen zumeist einen Teil der danach übrigen Kosten. Die Höhe der teilweisen Rückerstattung beläuft sich zurzeit (November 2025) auf:
ÖGK (vormals GKK): 33,70 EURO
BVAEB (vormals BVA- und VAEB-Versicherte): 50,20 EURO (ab 01.01.2026)
SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte): 50,00 EURO (ab 01.01.2026)
Um die Teilkostenrückerstattung zu beantragen, beachten Sie bitte folgendes Procedere:
Bitte besorgen Sie sich vor oder spätestens nach dem Erstgespräch eine "Bestätigung ärztlicher Untersuchung bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie" von Ihrem:Ihrer Hausärzt:in oder Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. Eine Vorlage der Bestätigung finden Sie auch hier zum Download.
Diese Bestätigung reichen Sie, samt meiner bezahlten Honorarnote(n), bei Ihrer zuständigen Versicherung ein. Die Einreichung kann entweder postalisch oder über das Onlineportal Ihrer Sozialversicherung erfolgen (ID-Austria-Zugang notwendig).
Ab der 10. Sitzung muss ein bewilligter Antrag für die weitere Kostenübernahme vonseiten der Krankenkasse bewilligt werden. Diesen Antrag erhalten Sie in der Psychotherapie und wird einmalig mit 35,00 EURO in Rechnung gestellt.
Die Terminvereinbarung für ein Erstgespräch kann entweder per E-Mail, per Telefon oder per Online-Terminvereinbarung über den Softwarepartner LATIDO erfolgen.
Sie können dazu das angegebene Kontaktformular oder die auf der Seite Kontakt angeführten Kontaktinformationen nutzen. Die Folgetermine können jeweils am Ende der Stunde bzw. in Folge ebenfalls wieder per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
Jeder vereinbarte Termin ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Einhaltung sowie zur vollständigen Bezahlung. Bitte vereinbaren Sie Termine so, dass Sie diese zuverlässig einhalten können.
Bei einem Notfall bitte ich Sie, Termine mindestens 48 Stunden (2 Tage vor der Uhrzeit Ihres Termins) vorher telefonisch, per SMS, per LATIDO oder per E-Mail abzusagen. Termine, die weniger als 48 Stunden vorher abgesagt oder ohne Absage gar nicht wahrgenommen werden, werden mit dem vollen Honorar Ihrer vereinbarten Einheit berechnet. Bei Wochenenden oder Feiertagen zählt der jeweils vorherige Werktag (z.B. bei Montagterminen zählt der Donnerstag als Absagemöglichkeit).
Bitte beachten Sie auch, dass die meisten Krankenversicherungen kein Ausfallhonorar (für eine nicht eingehaltene Einheit) refundieren.
Im Falle, dass ich aufgrund von Krankheit oder organisatorischen Schwierigkeiten spontan verhindert bin, werde ich mich um einen raschen Ersatztermin bemühen.
Im Folgenden können Sie die Zusammenfassung der Rahmenbedingungen herunterladen.
Zurzeit kann ich für eine begrenzte Personenanzahl, die bei der BVAEB versichert sind, vollfinanzierte Kassenpsychotherapieplätze zur Verfügung stellen. Diese vollfinanzierten Plätze sind auf maximal 30 Einheiten limitiert. Für andere Krankenkassen und auch für Versicherte der BVAEB ist die Teilkostenrefundierung, nach jeweils aktuell gültigen Satz, möglich.
