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Rahmenbedingungen
Auf den Punkt gebracht: Eine psychotherapeutische Sitzung...
findet in einer meiner Ordinationen statt:
Rohwassergasse 27
2293 Marchegg Stadt
Zimmermannplatz 4/2-3
1090 Wien
Kirchgasse 10
5730 Mittersill
Einzelsitzung € 120,00
Paarsitzung € 150,00
Bezahlung per Überweisung oder Barzahlung nach jeweiliger Einheit
Teilkostenrefundierung ist möglich!
Dauer: 50 Minuten
Dauer: 90 Minuten
Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung via E-Mail oder Telefon
rasche Terminvereinbarung für ein Erstgespräch
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ErstgesprächPsychotherapeutische Behandlung und Begleitung versteht sich als ein Prozess. Ein Erstgespräch, zu Beginn einer Psychotherapie, soll dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. In dieser Einheit haben Sie Gelegenheit mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen, sowie mehr über die Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Behandlung zu erfahren. Da das Erstgespräch bereits Teil des psychotherapeutischen Prozesses und Teil möglicher Lösungen ist, verrechne ich das Erstgespräch zu dem auf dieser Webseite angegebenen Honorar zur Gänze.
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VerschwiegenheitAls Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit aller mir anvertrauten Themen verpflichtet. Diese Verschwiegenheit ist gesetzlich implementiert im Psychotherapiegesetz §15. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Selbst die Information, dass Sie Psychotherapie besuchen, darf nicht weitergegeben werden. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt sowohl während der laufenden Therapie, als auch nach Beendigung eben dieser.
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Terminvereinbarung und AbsageregelungDie Terminvereinbarung für ein Erstgespräch kann entweder per E-Mail oder per Telefon erfolgen. Sie können dazu das angegebene Kontaktformular oder die auf der Seite Kontakt angeführten Kontaktinformationen nutzen. Die Folgetermine werden jeweils am Ende der Stunde vereinbart, bzw. in Folge ebenfalls per E-Mail oder Telefon. Falls Sie die Psychotherapiestunde nicht wahrnehmen können, so ist dies bis spätestens 24 Stunden vor Stundenbeginn mitzuteilen. Andernfalls muss die Stunde in voller Honorarsumme verrechnet werden. Dies ist notwendig, da die Stunde nur für Sie reserviert ist.
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DokumentationspflichtDie Dokumentationspflicht zählt ebenso wie die Verschwiegenheitspflicht zu den Berufspflichten eines:einer Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin. Die schriftliche Dokumentation der Psychotherapiestunden soll zur Sichtung und Bewertung des Verlaufs, als auch zur weiteren Qualitätssicherung dienen. Die Dokumentation wird von mir streng vertraulich behandelt und auch dementsprechend verwahrt. Es erhält niemand Zugriff auf diese Dokumentation. Sie können allerdings Einsicht in die Verlaufsdokumentation nehmen, falls Sie dies möchten.
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TeilkostenrefundierungEine teilweise Rückerstattung der Kosten der Psychotherapie ist möglich. Dabei variiert die Höhe der Teilkostenrückerstattung je nachdem, bei welcher Krankenversicherung Sie aktuell versichert sind. Im Folgenden finden Sie die aktuellen Sätze (03/2024): ÖGK (vormals GKK) € 33,70 BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) € 46,60 SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) € 45,00 Zusätzliche Refundierungen sind bei etwaigen Privatversicherungen möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihre Möglichkeiten. Weitere Infos zu den Kosten einer Psychotherapie finden Sie unter folgendem Link: https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie
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Vollfinanzierte PsychotherapieplätzeEine Vollfinanzierung psychotherapeutischer Behandlung kann ich aktuell für Patient:innen anbieten, die bei der BVAEB versichert sind. Der vollfinanzierte Platz ist auf bis zu 30 Einheiten beschränkt. Für Versicherte anderer Krankenkassen kann ich zurzeit nur die Teilkostenrefundierung, im jeweils gültigen Satz, wie oben angeführt, anbieten. Es steht ein eingeschränktes Kontingent dieser vollfinanzierten Psychotherapie-Plätze in meiner Ordination zur Verfügung. Fragen Sie gerne bei konkretem Interesse über das Kontaktformular oder per E-Mail an!
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